42. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 195, K. 04
Warum gibt es im Rechtssystem nur Konditionalprogramme, keine Zweckprogramme? Der wichtigste Grund ist: Nur durch Wenn-dann-Bedingungen kann das System in der Kommunikation laufend zwischen Selbstreferenz und Fremdreferenz unterscheiden.
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17. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S.76, K.02
Das Verhältnis eines Systems zur Umwelt lässt sich in der Kommunikation beobachten: Bezieht sich die Kommunikation aufs System, auf die Umwelt oder auf deren Differenz? Außerdem: Welche Rolle spielt die Moral in Funktionssystemen? - Das bisher gezeichnete Bild von operativer Geschlossenheit erweitert Luhmann nun um den Begriff der Umwelt. Systeme haben selbstverständlich Beziehungen zur Umwelt. Doch ihre Kommunikation mit der Umwelt produzieren sie autonom: in autopoietischer Geschlossenheit, nach ihren eigenen „Regeln“, die sich alle an der jeweiligen Leitdifferenz wie Recht/Unrecht orientieren.
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10. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 42, K. 02
Soziale Systeme sind operativ geschlossen, aber keineswegs isoliert: Sie stehen in kausalen Beziehungen zur Umwelt. Um zu verstehen, wie sie Strukturen bilden, muss der Prozess ihrer Autopoiesis beobachtet werden, denn alle Operationen sind darauf ausgerichtet.
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3. Folge 3, RdG S.18, Zur rechtstheoretischen Ausgangslage
Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass bisherigen Rechtstheorien kein theoriegenerierendes Prinzip zugrundeliegt, welches eine Reflexionstheorie ermöglichen würde. Rechtstheorien sind Selbstbeschreibungen des Rechtssystems, um konsistent entscheiden zu können: Gleiche Fälle sollen gleich, ungleiche Fälle ungleich beurteilt werden. Dabei handelt es sich um eine rechtsinterne Norm, mit der Gerechtigkeit hergestellt werden soll.
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