98. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 446, K. 10-II
Welche strukturellen Kopplungen Recht, Politik und Wirtschaft untereinander einrichten, hängt von der primären Differenzierungsform der Gesellschaft ab. Aber erst in der funktional differenzierten Gesellschaftsform entstehen strukturelle Kopplungen.
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97. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 440, K. 10-I
Start des 10. Kapitels: »Strukturelle Kopplungen« sind die Form, in der Systeme Umweltbeziehungen einrichten. Herausragende Einrichtungen, über die Recht, Politik und Wirtschaft strukturell gekoppelt sind, sind Eigentum, Vertrag und Verfassung. An diesen Punkten sind sie kognitiv füreinander offen. Es kann jedoch keinen Transfer von Sinn zwischen Systemen geben, ohne die operative Geschlossenheit der Systeme aufzubrechen. Deswegen spricht Luhmann von wechselseitiger Irritation; die Systeme haben sich wechselseitig zur Umwelt, sind nicht operativ, sondern strukturell aneinander gekoppelt.
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95. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 431, K. 09-IV
Luhmanns Hypothese lautet, dass Politik und Recht zwei autonome, operativ geschlossene Funktionssysteme sind. In Abschnitt IV untersucht er hierfür weitere Anhaltspunkte. So geht er der Frage nach, wie Lobbyismus zu bewerten ist: Wie hoch ist der Einfluss von JuristInnen auf das politische System?
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93. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 414, K. 09-II
Was bedeutet der Begriff des Rechtsstaats aus rechtlicher, politischer und soziologischer Perspektive? Der Begriff "Rechtsstaat" ist ein Klammerbegriff: Er klammert zwei Begriffe und deren Sinngehalte zu einem gemeinsamen neuen zusammen (auch Frame genannt, engl.: Rahmen). Interpretiert werden kann der Begriff politisch oder rechtlich – oder aus der Perspektive eines Beobachters zweiter Ordnung.
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92. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 414, K. 09-I
Der Begriff Rechtsstaat scheint auszudrücken, dass Politik und Recht ein einheitliches System wären. Die Theorie sozialer Systeme kann jedoch analytisch aufzeigen, dass es sich um zwei autonome, operativ geschlossene Systeme handelt. Schon der Begriff "Gewaltenteilung" setzt das voraus und damit gegenseitige Anerkennung von Autonomie.
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25. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 117, K. 02
Welche strukturellen Bedingungen waren ausschlaggebend, damit sich das Rechtssystem operativ schließen konnte? Luhmann hebt die Spezifikation rechtlicher Erwartungen und die Aussicht auf Rechtsdurchsetzung hervor. Eine Spezifikation von Erwartungen erfolgt durch Kommunikation. Sinn wird wiederholt, bestätigt und verdichtet. So wird die Erwartung anschlussfähig für andere Situationen. Inwiefern es dazu kommt, ist jedoch eine Frage des Gedächtnisses der Gesellschaft.
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13. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 54, K. 02
Der Theorieansatz, dass soziale Systeme durch Kommunikation operieren, hat weittragende Konsequenzen. Gesellschaft ist demzufolge das umfassende System aller Kommunikationen. Was nicht Kommunikation ist, gehört nicht zur Gesellschaft, sondern zur Umwelt (z.B. physikalische und psychische Sachverhalte). Zudem verändert die Theorie das Verständnis vom Verhältnis zwischen Gesellschaft und Rechtssystem.
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8. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 33, K. 01
Letzte Vorbemerkungen zur Geschichte der Rechtstheorie: Wie sich die Systemtheorie von früheren soziologischen Theorien und Sprachanalysen des Rechts unterscheidet.
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5. Folge 5, RdG S.23ff, Zur rechtstheoretischen Ausgangslage
Weil begriffliche Unterscheidungen wie „Fortschritt“, „Zivilisation“, „Vernunft“ oder „Nutzen“ keine wissenschaftliche Theorie des Rechts ermöglichen, führt Luhmann eine neue Leitdifferenz ein. Die Differenz System/Umwelt stammt aus der Theorie sozialer Systeme. Auch das Recht ist einem sozialen System, das über Kommunikation operiert.
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