Anhand der Differenz von Texten und ihrer Interpretation lässt sich nachweisen, dass das Rechtssystem eine eigenständige Evolution vollzieht.
Variation betrifft die Elemente des Systems (Kommunikationen, plural), Selektion betrifft die Strukturen des Systems, Stabilisierung betrifft das System selbst.
Lässt sich empirisch feststellen, auf welcher Grundlage das „organisierte gerichtliche Entscheidungssystem“ des Rechts seine Funktion für die Gesellschaft ausübt?