96. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 434, K. 09-V
Gerade weil Politik und Recht eng zusammenhängen, weist die Theorie sozialer Systeme auf ihre unterschiedlichen Systemreferenzen hin. Die Theorie sozialer Systeme geht von getrennten Systemen aus und macht das an folgenden Begriffen fest.
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94. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 426, K. 09-III
Welche Rolle spielt der Faktor Zeit für die Wahrnehmung des gesellschaftlichen Umgangs mit Recht? Operativ geschlossene Funktionssysteme wie Politik und Recht entwickeln Eigenzeitlichkeiten. Das Tempo, in dem Entscheidungen getroffen werden, variiert von System zu System.
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93. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 414, K. 09-II
Was bedeutet der Begriff des Rechtsstaats aus rechtlicher, politischer und soziologischer Perspektive? Der Begriff "Rechtsstaat" ist ein Klammerbegriff: Er klammert zwei Begriffe und deren Sinngehalte zu einem gemeinsamen neuen zusammen (auch Frame genannt, engl.: Rahmen). Interpretiert werden kann der Begriff politisch oder rechtlich – oder aus der Perspektive eines Beobachters zweiter Ordnung.
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91. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 409, K. 09-I
Start des 9. Kapitels über das Verhältnis von Politik und Recht. Die Theorie sozialer Systeme geht davon aus, dass Politik und Recht zwei autopoietische, operativ geschlossene Funktionssysteme sind. Historisch scheinen Rechtsetzung und Rechtsprechung eher eine Einheit zu bilden. Diese Auffassung scheint auch der Begriff «Rechtsstaat» zu bestätigen.
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