11. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 46, K. 02
Im Mittelpunkt des Abschnitts steht das Verhältnis zwischen Operation und Struktur in einem System. Dies leitet über zum Begriff der Beobachtung.
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10. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 42, K. 02
Soziale Systeme sind operativ geschlossen, aber keineswegs isoliert: Sie stehen in kausalen Beziehungen zur Umwelt. Um zu verstehen, wie sie Strukturen bilden, muss der Prozess ihrer Autopoiesis beobachtet werden, denn alle Operationen sind darauf ausgerichtet.
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9. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 38, K. 02
Statt vom Begriff des positiven Rechts geht die Systemtheorie von der Leitunterscheidung zwischen System und Umwelt aus.
Eine Analyse historischer Theoriediskussionen stellt klar, warum der Begriff „positives Recht“ nicht ausreichend ist, um eine Theorie des Rechts darauf aufzubauen. (Jeremy Bentham, Ludwig Feuerbach, Gustav Hugo, Karl Marx, Herbert Hart und David Hume).
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