96. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 434, K. 09-V
Gerade weil Politik und Recht eng zusammenhängen, weist die Theorie sozialer Systeme auf ihre unterschiedlichen Systemreferenzen hin. Die Theorie sozialer Systeme geht von getrennten Systemen aus und macht das an folgenden Begriffen fest.
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7. Folge 7, S.31, Zur rechtstheoretischen Ausgangslage
Adressat der Rechtssoziologie ist die Wissenschaft. Eine wissenschaftliche Theorie kann ausschließlich beobachtbare Fakten beschreiben, aber keine normative Geltung beanspruchen. Zum Begriff der Rechtsgeltung sagt Luhmann z.B. nicht, dass das Recht gelten soll, sondern nur, dass es entweder gilt oder nicht, je nach Situation. Die Geltung wird nur durch die Kommunikation hergestellt.
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