90. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 403, K. 08-X
Letzter Abschnitt über juristische Argumentation: Sich ausdifferenzierende Funktionssysteme wie das Recht verlagern ihre Kernoperationen zunehmend auf die Ebene der Beobachtung zweiter Ordnung. Hierin sieht Luhmann ein Strukturmerkmal der Moderne.
Read more
78. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 338, K. 08-I
Juristische Argumentation als 2-Seiten-Form, die rechtliche Geltung herstellt, ab geltendes Recht NICHT ändern kann. Juristische Argumentation ist als Kommunikationsform an Rechtstexte gebunden, und sofern Texte interpretiert werden müssen, ist sie von Selbstbeobachtung abhängig. Bezüglich der Art, wie aus den Rechtstexten Gründe gewonnen werden, die Rechtssicherheit herstellen, und der Art, wie Fehler in der Interpretation nachgewiesen werden.
Read more
75. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 325, K. 07-VI
Im Rechtssystem bilden Gerichte das Zentrum. Und nur dort gibt es einen Zwang zu entscheiden. Was bedeutet das für die operative Geschlossenheit des Systems? Dies untersucht der sechste Abschnitt in zeitlicher und sachlicher Hinsicht.
Read more
60. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 268, K. 06-III
Die Differenz von neuem und altem Recht, die Beobachtung zweiter Ordnung und die Evolution des Rechts
Read more
. Nr. 15: Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 62, K. 02
Nach der Erläuterung, was Autonomie in sozialen Systemen bedeutet, zeigt Luhmann auf, wie das Rechtssystem durch code-orientierte Kommunikation seine eigenen Grenzen zieht.
Read more
5. Folge 5, RdG S.23ff, Zur rechtstheoretischen Ausgangslage
Weil begriffliche Unterscheidungen wie „Fortschritt“, „Zivilisation“, „Vernunft“ oder „Nutzen“ keine wissenschaftliche Theorie des Rechts ermöglichen, führt Luhmann eine neue Leitdifferenz ein. Die Differenz System/Umwelt stammt aus der Theorie sozialer Systeme. Auch das Recht ist einem sozialen System, das über Kommunikation operiert.
Read more