Beobachtung 2. Ordnung

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Juristische Argumentation als 2-Seiten-Form, die rechtliche Geltung herstellt, ab geltendes Recht NICHT ändern kann. Juristische Argumentation ist als Kommunikationsform an Rechtstexte gebunden, und sofern Texte interpretiert werden müssen, ist sie von Selbstbeobachtung abhängig. Bezüglich der Art, wie aus den Rechtstexten Gründe gewonnen werden, die Rechtssicherheit herstellen, und der Art, wie Fehler in der Interpretation nachgewiesen werden.
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Weil begriffliche Unterscheidungen wie „Fortschritt“, „Zivilisation“, „Vernunft“ oder „Nutzen“ keine wissenschaftliche Theorie des Rechts ermöglichen, führt Luhmann eine neue Leitdifferenz ein. Die Differenz System/Umwelt stammt aus der Theorie sozialer Systeme. Auch das Recht ist einem sozialen System, das über Kommunikation operiert.