96. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 434, K. 09-V
Gerade weil Politik und Recht eng zusammenhängen, weist die Theorie sozialer Systeme auf ihre unterschiedlichen Systemreferenzen hin. Die Theorie sozialer Systeme geht von getrennten Systemen aus und macht das an folgenden Begriffen fest.
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47. Rückblick Kapitel 4: Codierung und Programmierung
Rückblick und Zusammenfassung des in der letzten Episode abgeschlossenen Kapitels 4:Codierung und Programmierung.
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34. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 159, K. 03
So wenig wie Verhaltenssteuerung die soziale Funktion des Rechts ist, verhält es sich mit der Konfliktregulierung: Beides ist nur eine Leistung. Das Recht kann ohnehin nur rechtlich konstruierbare Konflikte um das Recht lösen. Psychische Motive oder die Frage, wer einen Streit angefangen hat, bevor er zum Rechtsstreit wurde, bleiben unberücksichtigt. Dass ein Konflikt zum Rechtskonflikt wird, ist die Ausnahme.
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10. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 42, K. 02
Soziale Systeme sind operativ geschlossen, aber keineswegs isoliert: Sie stehen in kausalen Beziehungen zur Umwelt. Um zu verstehen, wie sie Strukturen bilden, muss der Prozess ihrer Autopoiesis beobachtet werden, denn alle Operationen sind darauf ausgerichtet.
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8. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 33, K. 01
Letzte Vorbemerkungen zur Geschichte der Rechtstheorie: Wie sich die Systemtheorie von früheren soziologischen Theorien und Sprachanalysen des Rechts unterscheidet.
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6. Folge 6, RdG S.26ff, Zur rechtstheoretischen Ausgangslage
Durch begriffliche Unterscheidungen konstruierten Rechtstheorien verschiedene Gegenstände. Mal ging es um die Differenz von oben/unten, mal um Vernunft/Unvernunft, mal um Gewalt/Zivilisation oder den Gegensatz von nützlich/nutzlos/schädlich. Für eine Theorie des Rechts eignen sich diese Unterscheidungen nicht, weil sie nicht den Gegenstand des Rechts konstruieren.
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5. Folge 5, RdG S.23ff, Zur rechtstheoretischen Ausgangslage
Weil begriffliche Unterscheidungen wie „Fortschritt“, „Zivilisation“, „Vernunft“ oder „Nutzen“ keine wissenschaftliche Theorie des Rechts ermöglichen, führt Luhmann eine neue Leitdifferenz ein. Die Differenz System/Umwelt stammt aus der Theorie sozialer Systeme. Auch das Recht ist einem sozialen System, das über Kommunikation operiert.
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