95. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 431, K. 09-IV
Luhmanns Hypothese lautet, dass Politik und Recht zwei autonome, operativ geschlossene Funktionssysteme sind. In Abschnitt IV untersucht er hierfür weitere Anhaltspunkte. So geht er der Frage nach, wie Lobbyismus zu bewerten ist: Wie hoch ist der Einfluss von JuristInnen auf das politische System?
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92. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 414, K. 09-I
Der Begriff Rechtsstaat scheint auszudrücken, dass Politik und Recht ein einheitliches System wären. Die Theorie sozialer Systeme kann jedoch analytisch aufzeigen, dass es sich um zwei autonome, operativ geschlossene Systeme handelt. Schon der Begriff "Gewaltenteilung" setzt das voraus und damit gegenseitige Anerkennung von Autonomie.
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17. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S.76, K.02
Das Verhältnis eines Systems zur Umwelt lässt sich in der Kommunikation beobachten: Bezieht sich die Kommunikation aufs System, auf die Umwelt oder auf deren Differenz? Außerdem: Welche Rolle spielt die Moral in Funktionssystemen? - Das bisher gezeichnete Bild von operativer Geschlossenheit erweitert Luhmann nun um den Begriff der Umwelt. Systeme haben selbstverständlich Beziehungen zur Umwelt. Doch ihre Kommunikation mit der Umwelt produzieren sie autonom: in autopoietischer Geschlossenheit, nach ihren eigenen „Regeln“, die sich alle an der jeweiligen Leitdifferenz wie Recht/Unrecht orientieren.
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3. Folge 3, RdG S.18, Zur rechtstheoretischen Ausgangslage
Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass bisherigen Rechtstheorien kein theoriegenerierendes Prinzip zugrundeliegt, welches eine Reflexionstheorie ermöglichen würde. Rechtstheorien sind Selbstbeschreibungen des Rechtssystems, um konsistent entscheiden zu können: Gleiche Fälle sollen gleich, ungleiche Fälle ungleich beurteilt werden. Dabei handelt es sich um eine rechtsinterne Norm, mit der Gerechtigkeit hergestellt werden soll.
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