Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 124, K. 03

Episode Nr.
26

Nachdem Luhmann im vorigen Kapitel nachgewiesen hat, dass das Recht ein operativ geschlossenes Funktionssystem ist, untersucht er nun, welche Funktion das Recht für die Gesellschaft hat.

Gesellschaft ist hierbei als empirisch beobachtbares Einzelsystem zu verstehen. D.h. als ein System, in dem Kommunikationen nachweisbar sind, in denen es um die Unterscheidung zwischen Recht und Unrecht geht. Die Frage lautet, für welches Problem der Gesellschaft das Recht die Lösung ist.

Die Bezugnahme auf Gesellschaft schließt zugleich andere Fragestellungen aus: Es geht nicht um die Funktion für „den Menschen“ oder für „das Bewusstsein“ (anthropologische und psychologische Fragestellungen) noch um Zweck oder Nutzen des Rechts (utilitaristischer Ansatz) noch um Bedürfnisbefriedigung von Individuen oder Subjekten durch das Recht.

Stattdessen verlagert die Theorie sozialer Systeme die Beziehung zwischen Recht und Gesellschaft auf die Kommunikationsebene und damit auf die Zeitebene. Denn alle Kommunikation bindet Zeit. Die Hypothese lautet, dass das Recht ein Zeitproblem löst. Die Lösung besteht darin, in der Kommunikation Zukunftserwartungen zum Ausdruck bringen zu können – unabhängig davon, wie gerecht oder ungerecht sich das Recht auch entwickeln mag.

Die bloße Existenz des Rechts spannt für die Gesellschaft einen Zeithorizont auf. Die Tatsache, dass es Recht gibt, macht es möglich, normative Erwartungen an eine unsichere Zukunft zu äußern. Und ein solcher Bezug auf Recht und Zeit ist in der Kommunikation beobachtbar. Im Gegensatz dazu ist die Psyche, der man „Erwartungen“ im Alltagsverständnis zuordnen würde, nicht beobachtbar.

Die Verlagerung auf die Zeitebene erübrigt zugleich eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob das Recht nicht primär eine soziale Funktion habe (Stichworte: „soziale Kontrolle“ oder „Integration“). Die Theorie sozialer Systeme entgeht dieser Kontroverse, indem sie das Problem von der Sozialdimension in die Zeitdimension verlagert. Sie besagt nur, dass durch Recht Zukunftserwartungen zeitstabil gesichert werden können, und das hat dann soziale Konsequenzen (indem das Recht z.B. integrierend oder kontrollierend wirken kann).
 
Anm.: Auf dieser erhöhten Abstraktionsebene ist das Soziale keine Funktion des Rechts, sondern ein Argument. Argumente ermöglichen es, vorhandenes Recht zu ändern, damit ein sozialer Zustand sich verändert. Z.B. können durch Gesetze Kommunismus oder Marktwirtschaft eingeführt werden, mit all ihren sozialen Konsequenzen. „Integration“ wiederum ist ein politisches Programm und ebenfalls keine Funktion des Rechts.

Durch wiederholten Gebrauch einer spezifischen Semantik (die man als Selbstfestlegungen eines Systems verstehen kann) stabilisieren sich die normativen Erwartungen einer Gesellschaft. Bestimmte Begriffe müssen einerseits unverändert wiederverwendet werden, weil ihr spezifischer Sinn nicht durch Alternativen darstellbar ist. Zugleich ermöglichen sie einen Verweisungsüberschuss: Es ist möglich, dieselben Begriffe in einem anderen Kontext zu verwenden. Bezeichnungen werden also fixiert, ihre Verwendung in Kontexten bleibt jedoch immer variabel. Auf diese Weise erzeugt die Kommunikation „Sinn“.

Sie prozessiert – was Zeit bindet –, und durch Bestätigen und Verdichten der Semantik in verschiedensten Kontexten entstehen nicht nur normative Zukunftserwartungen, sondern auch sprachliche Normen. Die Kommunikation thematisiert und korrigiert sich dann selbst. So entstehen z.B. Schemata wie richtig/falsch oder akzeptabel/inakzeptabel.

 

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