Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 117, K. 02

Episode Nr.
25

Welche strukturellen Bedingungen waren ausschlaggebend, damit sich das Rechtssystem operativ schließen konnte? Luhmann hebt die Spezifikation rechtlicher Erwartungen und die Aussicht auf Rechtsdurchsetzung hervor

Eine Spezifikation von Erwartungen erfolgt durch Kommunikation. Sinn wird wiederholt, bestätigt und verdichtet. So wird die Erwartung anschlussfähig für andere Situationen. Inwiefern es dazu kommt, ist jedoch eine Frage des Gedächtnisses der Gesellschaft.

Solange man nur mündlich kommunizieren konnte, war man auf Erinnerungsvermögen und Vortragsfähigkeiten angewiesen. Erinnern bzw. Vergessen erfolgte eher zufällig, es war vom psychischen System abhängig und schwer einzuschätzen. Schrift schuf hier Abhilfe. (Gemeint ist noch nicht der Buchdruck, nur die Schrift allein.) Dank Schrift war es möglich, Erwartungsmöglichkeiten und Erfolgsaussichten besser einschätzen zu können.

Erinnerung wurde so zu einer Frage, ob und wie der Zugang zu Informationen organisiert ist. Im Text fixierter Sinn kann auch von nicht Anwesenden zu einem späteren Zeitpunkt hervorgeholt werden, um darauf Bezug zu nehmen. Ausgangspunkt für die Behandlung neuer Fälle sind dann allein die normativen Aspekte und nur das, was sich als Recht erwiesen hat.

In der Folge bewähren sich Rollen wie das Richteramt und Institutionen wie Verbände zur Unterstützung. Das Recht expandiert in noch nicht erfasste Bereiche; so entsteht um 1500 der frühneuzeitliche Begriff der Polizei.

Um die neuen rechtlichen Möglichkeiten abzusichern, kommt es im 18. Jh. zur strukturellen Kopplung zwischen Recht und Politik. (Anm.: Dazu kam es, so Luhmann in „Die Politik der Gesellschaft“, S. 390-391, über den Begriff des „Staates“, der als politisch-rechtliche Einheit begriffen wird. Politik und Recht beobachten sich in diesem Konstrukt gegenseitig, sie schließen sich gegenseitig zugleich ein und aus; was letztlich zur Form der Verfassung führte.) Die Politik beginnt, sich funktional auszudifferenzieren: Gesetzgebung schafft kollektiv bindende Entscheidungen und bindet auch Richter und die Politik selbst an das Recht. Kontrolle und Durchsetzung des Rechts durch physische Gewalt unterliegen der Exekutive (in Demokratien: der Regierung).

Die Paradoxie des Rechts durch Verschriftlichung besteht nun darin, dass fixierter Sinn – man denke an die göttlichen Gebote auf Steintafeln – immer jeweils in der Gegenwart interpretiert werden muss. Versteht man Kommunikation als Trias aus Mitteilung, Information und Verstehen, so fällt auf, dass nur die Mitteilung fixierbar ist. Diese enthält einen Wortlaut, doch welche Information den Worten jeweils in der Gegenwart entnommen und wie sie verstanden wird, ist variabel.

Die Entwicklung des Systemgedächtnisses durch Schrift hat sich erkennbar auf die Evolution des Rechts selbst ausgewirkt. Die Selektionsleistung konnte mit verschriftlichem Wissen deutlich erhöht werden.

Die Theorie sozialer Systeme erstreckt sich darum nicht bloß auf die präzise Beschreibung der Operationsweise von Funktionssystemen wie dem Recht. Sondern sie umfasst immer auch das Verständnis der Evolution durch Kommunikation (in den drei Schritten: Variation, Selektion und Restabilisierung). Erst von dieser Gesamtbetrachtungsweise aus lässt sich erkennen, wie die Funktionssysteme strukturell gekoppelt sind und sich interpenetrieren, z.B. Politik, Recht und Wirtschaft.

An diesem Punkt des Buches lässt sich zunächst festhalten, dass es gelungen ist, die Existenz des Rechts als ein eigenständig operierendes, autopoietisch geschlossenes Funktionssystem freizulegen.

Kommentare

Und da springt doch am Ende wieder der Moralsystemteufel aus der Puppenkiste... Ich kann in diesem Zusammenhang nur auf unsere Diskussion zur Folge 17 verweisen, aber zum angeschnittenen Thema NGOs und sozialen Bewegungen hätte ich noch etwas.

In seiner Gastvorlesung in Augsburg „Die Selbstbeschreibung der Gesellschaft und die Soziologie“ wich Luhmann dem gegebenen Rahmenthema der Verantwortung der Wissenschaft etwas aus und beschriebt statt dessen die aktuelle Lage der Selbstbeschreibung der Gesellschaft, also der gesellschaftlichen Kommunikation zum Thema der Gesellschaft selbst. Neben der Soziologie, deren Aufgabe er als Mitwirkung an der laufenden Selbstbeobachtung der Gesellschaft definiert, beschreibt Luhmann drei weitere Konkurrenten der Soziologie bei dieser Selbstbeobachtung: Wertunterstellungen, soziale Bewegungen und Massenmedien.

Da Werteunterstellungen lediglich über die Unterstellung, dass andere die eigenen Werteinschätzungen genauso beurteilen, funktionieren und so keine Verständigung über diese Werte oder gar Wertprioritäten ermöglicht, ist ihr Potential bei der Selbstbeobachtung der Gesellschaft eher begrenzt. Soziale Bewegungen versuchen dagegen die Gesellschaft so zu beschreiben, als ob man das von außen überhaupt tun könnte und müssen dabei auf Grund der Notwendigkeit, ständig neue Mitglieder zu rekrutieren, auch noch stark vereinfachen. Die Massenmedien sind - ihrem eigenen symbolisch generalisierten Kommunikationsmedium oder Code folgend - gezwungen, alle Verhältnisse in Neuigkeiten auflösen und können auf Grund der unidirektionalen Kommunikation lediglich mit Interessenvermutungen der Empfänger arbeiten.

Dem gegenüber sieht Luhmann in der Mitwirkung der Soziologie an der laufenden Selbstbeobachtung der Gesellschaft die Möglichkeit, zur Veränderung dieser Selbstbeschreibung beizutragen. Während die Meinungsbildung bei ihren drei Konkurrenten größtenteils ohne Selbstreferenz erfolgt, könnte die Soziologie zur Durchsetzung eines reflektierteren Stils der Diskussion beitragen. Allerdings ist es hier mit der üblichen buchmäßigen Produktion von Forschungswissen nicht getan und Luhmann appelliert an die gesellschaftliche Verantwortung des Soziologen, es wenigstens zu versuchen.

Doch wie genau kann das gehen? Die Wahrnehmung ihrer Rolle des Intellektuellen nehmen ja einige systemtheoretisch arbeitenden Soziologen wie Armin Nassehi oder Dirk Baecker schon war, aber ihre Reichweite ist eben dabei auch der Logik des Konkurrenten Massenmedien unterworfen. In meinen Augen läge großes Potential in einer breit angelegten Popularisierung der Systemtheorie. Warum wird bspw. die Theorie sozialer Systeme also die funktional ausdifferenzierte Gesellschaft in Politik, Wirtschaft, Recht etc. nicht längst in der Oberstufe gelehrt? Selbst wenn man unterstellen muss, dass dabei gewisse theoretische Hürden nicht im ersten Anlauf genommen werden können, bliebe sicher ein besseres Verständnis der Komplexität der Gesellschaft und eine gewisse Immunisierung gegenüber einfachen Wahrheiten und Problemlösungen übrig. Angesichts der immer komplexer werdenden Problemstellungen und der zu erwartenden gesellschaftlichen Eskalationen sollte es wenigstens versucht werden! Welche konkreten Möglichkeiten seht ihr hierbei?

Neuen Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.

Eingeschränktes HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.